Änderung Waffengesetz

Hallo Kameraden,
auch wenn Ihr im Einzelfall bereits mehr oder weniger gut informiert seid, hier ein paar Informationen zum geänderten Waffengesetz, soweit es Sportschützen betrifft. Die Frage, ob und wie man den Nachweis führen muss, das Wechselmagazine vor dem 13.06.2017 (Tag des Inkrafttretens der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie) erworben worden sind, konnte ich noch nicht klären. Ich bleibe dran.
Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Schindler RAG Schießsport Syke
Alle Dokumente findet Ihr im Download ( Passwort wird NICHT benötigt )