Mitbenutzung von StOSchAnlg. wieder erlaubt

Wie aus dem unten abgebildeten Schreiben ersichtlich, ist die Mitbenutzung von StOSchAnlg. wieder erlaubt.
Mit kameradschaftlichen Gruß Karl Heinz
Mitnutzung von StOSchAnlg
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Mit kameradschaftlichen Gruß Karl Heinz
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